Das Generalat bezieht sich sowohl auf einen Ort als auch auf den Leitungsdienst für die gesamte Kongregation.
Im ersten Sinne umfasst das Generalat die Konvente, Einrichtungen und Apostolate am Gründungsort sowie unsere Häuser in den Niederlanden, Albanien und Assisi, soweit sie über die Zugehörigkeit zu einem kleineren Teil der Kongregation, d.h. einer Provinz, hinausgehen.
Im zweiten Sinn bezieht sich das Generalat auf das Amt der Generaloberin und die Ämter, die ihr in ihrem Dienst an der ganzen Kongregation beistehen und sie unterstützen und die zusammen die Generalleitung bilden. Diese Ämter umfassen die Schwestern des Generalrates, von denen die erste die Generalvikarin ist, die Generalökonomin und die Generalsekretärin.
In beiderlei Hinsicht verkörpert und bezeugt das Generalat den weltweiten Charakter der Kongregation.